Die Einäscherung der Toten ist ein ebenso alter Brauch wie die Beerdigung (Erdbestattung) und ist traditionell in vielen Zivilisationen angewandt worden. Im alten Athen führte man meistens eine Erdbestattung durch, während in anderen Gegenden Griechenlands, wie z.B. in Makedonien, eine Verbrennung vorgenommen und danach das Einbringen der Überreste in ein Grab praktiziert wurden. Der Brauch der Einäscherung der Toten fand zu Ehren von Herakles statt, Urvater der Makedonen, der im Feuer gestorben ist. Verbrennung der Toten gab es außerdem in Ausnahmefällen, auch in Gegenden, in denen die Erdbestattung üblich war, wenn es viele Tote gab (Ziel war es, die Körper schnell zu entfernen, wie beispielsweise bei Kriegstoten). In der Grabrede (Epitaph) von Perikles zum Beispiel wird erwähnt, dass die ersten Athener Toten des Peloponnesischen Krieges verbrannt und ihre Knochen danach beigesetzt wurden.

Gemäß dem Präsidialdekret des 15. März 2006 befolgt unser Land die Gesetzgebung der anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union bezüglich der Einäscherung der Toten, so dass die Verbrennung mittlerweile für die inländischen und ausländischen Bürger von Griechenland möglich ist (die aufgrund ihrer religiösen Traditionen dem Brauch der Beerdigung nicht unterliegen). In den Artikeln 1 und 2 des Präsidialdekrets steht: „ Die Feuerbestattung von Toten, Inländern und Ausländern, ist erlaubt, deren religiöser Glaube die Einäscherung nach dem Tod erlaubte. Voraussetzung für die Feuerbestattung ist die vorherige ausdrückliche bedingungslose Erklärung des Verstorbenen bezüglich seines einschlägigen Wunsches oder die entsprechende Erklärung von Verwandten von ihm (Bluts- oder angeheirateten Verwandten) bis zum vierten Grade“.

Die Wahl der Feuerbestattung nach dem Tod wird auch an jene Mitbürger angeboten, die sie alternativ zur Beerdigung wünschen.

Das Bestattungsbüro Grammenos International arbeitet mit Krematorien im Ausland für die Einäscherung von Toten zusammen und bietet so die Möglichkeit der Feuerbestattung der Personen, die es wünschen, an.

Für die Durchführung der Einäscherung eines Toten wird Folgendes benötigt:

  • Abschrift der Todesbescheinigung
  • Bescheinigung für die Einäscherung der Toten (Genehmigung) durch den Arzt, der den Tod festgestellt hat und mit der er erklärt, dass es keine Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod gibt und dass er erlaubt, dass der Körper eingeäschert wird.
  • Erklärung durch den Toten selbst oder durch einen nächsten Erben mit Blutsverwandtschaft, die den Wunsch nach der Durchführung einer Feuerbestattung beinhaltet, und eine Abschrift seines Personalausweises (Das Erbverhältnis ist zwingend und wird durch das Einreichen eines Dokuments über die Verwandtschaftsbeziehung bestätigt: die Bescheinigung über die Eheschließung, die Geburtsbescheinigung oder die Erbbescheinigung).

Einäscherung der Knochen

Abgesehen von der Einäscherung des Toten ist eine Einäscherung von Knochen möglich, die ebenfalls im Ausland erfolgt.

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